Zurück zur Hauptseite

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf, Reparaturen, IT-Dienstleistungen und das Kundenportal von zfix.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Zeno Stadler, zfix, Gallusäckerstrasse 17, 9402 Mörschwil («zfix») und seinen Kundinnen und Kunden («Kunde»). Sie umfassen insbesondere:

  • den Verkauf von neuen und gebrauchten Geräten, Zubehör, Ersatzteilen und Software,
  • Reparaturen, Diagnosen und Datenrettungen,
  • Einrichtung, IT-Support, Fernwartung und Beratung, vor Ort oder aus der Ferne,
  • die Nutzung des Kundenportals und der dort angebotenen Downloads.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn zfix ihnen schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, etwa in einer Offerte, gehen diesen AGB vor. Schriftlich heisst in diesen AGB auch per E-Mail.

2. Offerten und Vertragsschluss

Offerten von zfix sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Offerte annimmt (schriftlich, mündlich oder durch Bezahlung), einen Auftrag erteilt oder ein Gerät zur Reparatur übergibt.

Kostenschätzungen sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass die geschätzten Kosten um mehr als 10 % überschritten werden, informiert zfix den Kunden vorher. Der Kunde entscheidet dann, ob die Arbeit weitergeführt wird; der bis dahin geleistete Aufwand wird verrechnet.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Es gelten die Preise der Offerte, sonst die aktuellen Ansätze von zfix. Dienstleistungen ohne Pauschalpreis werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Anfahrten innerhalb des Einsatzgebiets (rund 20 km um St. Gallen) werden gemäss Offerte bzw. Ansatz verrechnet. Vereinbarte Kundenrabatte werden auf der Rechnung ausgewiesen.

zfix ist nach Art. 10 Abs. 2 MWSTG von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Auf den Rechnungen wird deshalb keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, in der Regel mit dem beigelegten QR-Einzahlungsschein. Barzahlung bei Übergabe ist nach Absprache möglich. Bei Gerätebestellungen oder grösseren Aufträgen kann zfix eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug. zfix kann ab dann einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung verlangen. Der Kunde darf nur mit Forderungen verrechnen, die zfix schriftlich anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.

5. Verkauf von Geräten, Zubehör und Software

Produktangaben. Angaben zu Produkten beruhen auf den Angaben der Hersteller. Gebrauchte oder aufbereitete Geräte werden als solche bezeichnet und im beschriebenen bzw. besichtigten Zustand verkauft.

Lieferung. Ware wird persönlich übergeben oder versandt. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich zugesichert wurden. Verzögerungen durch Hersteller oder Lieferanten berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz; bei einer Verzögerung von mehr als 30 Tagen kann er jedoch vom Kauf zurücktreten und erhält bereits geleistete Zahlungen zurück.

Übergang von Nutzen und Gefahr. Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe an den Kunden über, bei Versand mit der Übergabe an das Transportunternehmen.

Eigentumsvorbehalt. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von zfix. Der Kunde ermächtigt zfix, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen (Art. 715 ZGB).

Rückgabe und Umtausch. Beim Kauf besteht nach Schweizer Recht kein allgemeines Rückgabe- oder Widerrufsrecht. Rückgaben oder Umtausch einwandfreier Ware sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Speziell für den Kunden bestellte oder eingerichtete Ware, geöffnete Software sowie aktivierte Lizenzen und Abonnemente sind davon ausgeschlossen.

Software und Lizenzen. Für Software und Lizenzen Dritter gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist für die rechtmässige Nutzung der Software auf seinen Geräten verantwortlich.

6. Gewährleistung beim Kauf

Der Kunde prüft die Ware bei Erhalt und meldet Mängel schriftlich, sobald er sie entdeckt, spätestens innert 7 Tagen. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt, ausser bei Mängeln, die bei der Prüfung nicht erkennbar waren (Art. 201 OR).

Die Gewährleistung beträgt für neue Ware 2 Jahre und für gebrauchte Ware 1 Jahr ab Übergabe. Bei einem berechtigten Mangel kann zfix nach eigener Wahl das Produkt reparieren, ersetzen oder die Garantie des Herstellers für den Kunden abwickeln. Gelingt dies nicht, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder, bei erheblichen Mängeln, vom Kauf zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind im Rahmen von Ziffer 9 ausgeschlossen.

Nicht unter die Gewährleistung fallen normale Abnutzung (einschliesslich der natürlichen Alterung von Akkus), Schäden durch Sturz, Flüssigkeit, unsachgemässe Behandlung, Überspannung, Eingriffe Dritter sowie Störungen durch Software, Schadsoftware oder Einstellungen des Kunden.

7. Reparaturen und Dienstleistungen

Art der Leistung. Support, Beratung, Einrichtung und Fernwartung erbringt zfix sorgfältig nach dem Stand der Technik als Auftrag (Art. 394 ff. OR); ein bestimmter Erfolg ist nur geschuldet, wenn er schriftlich zugesichert wurde. Bei Reparaturen und Datenrettungen kann ein Erfolg wegen der Art des Defekts nicht immer garantiert werden.

Diagnose. Ist eine Reparatur nicht möglich oder verzichtet der Kunde nach der Diagnose darauf, kann zfix den Diagnoseaufwand gemäss Offerte bzw. Ansatz verrechnen. zfix weist vor der Diagnose darauf hin.

Ersatzteile. zfix verwendet Originalteile oder gleichwertige kompatible Teile und informiert den Kunden darüber. Ausgebaute Teile werden fachgerecht entsorgt, sofern der Kunde sie nicht zurückverlangt.

Garantie auf Reparaturen. Auf die ausgeführte Arbeit und eingebaute Teile gewährt zfix 6 Monate Garantie. Sie gilt für die reparierte Funktion und nicht bei neuen Schäden gemäss Ziffer 6.

Herstellergarantie und Vorschäden. Durch das Öffnen oder Reparieren eines Geräts kann eine Herstellergarantie erlöschen. Bei Geräten mit Sturz- oder Flüssigkeitsschäden können während oder nach der Reparatur weitere Defekte auftreten, die auf den Vorschaden zurückgehen; dafür haftet zfix nicht.

Abholung. Der Kunde holt reparierte Geräte innert 30 Tagen nach der Fertigmeldung ab. zfix darf Geräte bis zur Bezahlung der offenen Rechnung zurückbehalten (Art. 895 ZGB). Holt der Kunde ein Gerät trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung nicht innert 3 Monaten ab, darf zfix es zur Deckung der offenen Kosten verwerten oder fachgerecht entsorgen.

Vor Ort und Fernwartung. Der Kunde gewährt zfix den nötigen Zugang zu Geräten, Räumen und Konten und stellt Passwörter, Lizenzen und Informationen bereit. Fernwartung erfolgt nur mit der Zustimmung des Kunden für die jeweilige Sitzung; der Kunde kann sie jederzeit beenden.

8. Daten des Kunden und Datensicherung

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten vor der Übergabe eines Geräts oder vor Arbeiten an seinen Systemen zu sichern. Bei Reparaturen kann es nötig sein, ein Gerät auf den Werkszustand zurückzusetzen. zfix haftet nicht für den Verlust von Daten, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

zfix greift nur auf Daten des Kunden zu, soweit es für den Auftrag nötig ist, und behandelt sie vertraulich.

9. Haftung

zfix haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche und Datenverlust. Vorbehalten bleiben die zwingende Haftung für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz.

10. Kundenportal

Der Zugang zum Kundenportal ist persönlich. Der Kunde hält sein Passwort geheim und meldet einen Verdacht auf Missbrauch sofort an support@zfix.ch. Die Angaben im Portal dienen der Übersicht; massgebend sind die versandten Rechnungen und Offerten.

Software, die zfix im Portal zum Download bereitstellt, darf der Kunde nur für sich und seine eigenen Geräte nutzen und nicht weitergeben. zfix kann das Portal und seine Funktionen jederzeit ändern oder vorübergehend einschränken und garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit.

11. Datenschutz

zfix bearbeitet Personendaten nur zur Abwicklung der Aufträge und für die Kundenbeziehung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

12. Änderungen dieser AGB

zfix kann diese AGB ändern. Eine neue Fassung wird dem Kunden bei der nächsten Anmeldung im Kundenportal zur Zustimmung vorgelegt. Für bereits erteilte Aufträge gilt die Fassung, die beim Vertragsschluss galt.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig; an die Stelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Mörschwil (SG). Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach Art. 32 ZPO vorbehalten.

Stand: Oktober 2026 · Zeno Stadler, zfix, Gallusäckerstrasse 17, 9402 Mörschwil